Prävention

Prävention

Schutz vor Missbrauch und Gewalt


Was steckt dahinter?

Kinder, Jugendliche und erwachsene Schutzbefohlene sollen in unseren Kirchengemeinden, Seelsorgeeinheiten, Einrichtungen und Verbänden einen sicheren Ort erleben. Wir achten und respektieren die Würde und die Rechte jedes Menschen.
Dazu gehört auch ein respektvoller und Grenzen achtender Umgang miteinander. Wir wissen, dass dies in der Vergangenheit nicht überall in unserer Kirche gewährleistet war. Unser Engagement im Bereich Prävention will dafür Sorge tragen und sicherstellen, dass sich die uns anvertrauten Menschen sicher und frei entfalten können.

Alle wichtigen Informationen zum Thema Prävention in der Diözese Rottenburg-Stuttgart finden Sie unter:
https://praevention-missbrauch.drs.de/



So verstehen wir Prävention

#Wir schauen hin und handeln. Wir sind achtsam und übernehmen Verantwortung.
#Kinder, Jugendliche und schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene finden in unserer Mitte Räume, um sich zu starken Persönlichkeiten zu entwickeln.
#Betroffene von sexuellem Missbrauch erfahren bei uns Schutz und Hilfe.

Ziel unserer Arbeit ist die Gestaltung einer Kultur des achtsamen Miteinanders und der Verantwortung. Dafür erarbeiten wir Schutzkonzepte, führen Fortbildungen und Tagungen durch und vernetzen uns innerhalb und außerhalb der Diözese.


Schutzkonzept

Wirksame Prävention gegen sexuellen Missbrauch in einer Institution erfordert verschiedene strukturelle und personelle Maßnahmen, die aufeinander abgestimmt sind. Dies wird als „institutionelles Schutzkonzept“ bezeichnet.

Die Erarbeitung des Schutzkonzepts in einer Gemeinde oder Einrichtung soll partizipativ erfolgen. Mitarbeitende sowie die Anvertrauten und ihre Angehörigen sollen beteiligt und immer wieder einbezogen werden, wenn es darum geht, das Schutzkonzept zu gestalten, zu justieren und weiterzuentwickeln.


Schutzkonzept des katholischen Dekanats Schwäbisch Hall

Der Dekanatsrat hat in seiner Sitzung vom 16. November 2022 das Schutzkonzept des Dekanats beschlossen. Es wird spätestens alle 5 Jahre aktualisiert. Das Schutzkonzept und den dazugehörigen Anhang finden sie hier.



Fortbildungen

Seit November 2019 gibt es ein Bischöfliches Gesetz über Fortbildungen zur Prävention von sexuellem Missbrauch (Rechtliche Grundlagen). 

Bis Ende 2023 müssen alle haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden, die direkt oder indirekt für Kinder und Jugendliche bzw. schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene verantwortlich sind, an einer „Basis-Fortbildung“ über sexuellen Missbrauch und Prävention teilgenommen haben.

Dies geschieht in drei Formaten (A3: 6 Stunden, A2: 3 Stunden oder
A1: 1,5 Stunden), abhängig von der beruflichen Nähe zu den Schutzbefohlenen oder der Größe der Verantwortung für sie.

Ziel ist, dass alle Mitarbeitenden für die Thematik sensibilisiert werden. Es soll ein Bewusstsein dafür entstehen, dass sexueller Missbrauch nicht irgendwo weit weg geschieht und weit häufiger vorkommt als oftmals angenommen. Die Fortbildungen vermitteln grundlegende Kenntnisse über sexuellen Missbrauch und Täterstrategien, informieren welche Anzeichen auf Missbrauch hindeuten können und möchten den Mitarbeitenden Sicherheit geben, was bei einem Verdacht zu tun ist.

Nach den Basis-Fortbildungen müssen alle Mitarbeitenden im Abstand von fünf Jahren an einer Auffrischungs- oder Vertiefungsfortbildung nach eigener Wahl teilnehmen. So wird verankert, dass die Auseinandersetzung mit sexuellem Missbrauch und Präventionsmaßnahmen nachhaltig wirkt.


Termine

Dienstag, 04. Juni 2024 – 18.00 Uhr Präventionsschulung A2 (3 Stunden) im Kath. Gemeindehaus St. Josef in Gaildorf. Referent: Martin Stenzel; Info und Anmeldung im dortigen Pfarrbüro unter Tel. 07971-6326.

Dienstag, 22. Oktober 202419:30 Uhr Präventionsschulung A1(1,t Stunden) online per Zoom. Referent: Thomas Böhm, Dekanatsreferent Dekanat Hohenlohe. Anmeldung direkt bei der Geschäftsstelle: kathdekanat.hohenlohe@drs.de