Der Diözesanrat Rottenburg-Stuttgart stellt die Jahresrechnung 2021 fest, verabschiedet den Doppelhaushalt 2023/2024 und stimmt über wichtige Finanzbeschlüsse ab.
„Trotz aktueller Krisen insgesamt gut aufgestellt“
Am Freitag und Samstag 25/26.November fand die Haushaltssitzung des obersten gewählten Laiengremiums der Diözese Rottenburg-Stuttgart statt – erneut digital. In Vertretung des erkrankten Bischofs Dr. Gebhard Fürst begrüßte Generalvikar Dr. Clemens Stroppel die Teilnehmenden und eröffnete die Sitzung. In seiner Funktion als Kirchensteuervertretung verabschiedete der Diözesanrat den Haushalt 2023/2024 und stellte die Jahresrechnung 2021 mit einem Überschuss von ca. 22,6 Millionen Euro fest.
Haushaltsplan 2023/2024
Ein Nettokirchensteuereinkommen von rund 592,2 Millionen Euro für das Jahr 2023 und von rund 614,5 Millionen Euro im Jahr 2024 legte der Diözesanrat seinen Finanzplanungen zugrunde. Nach Abzug der Vorwegausgaben für überdiözesane und gesamtdiözesane Aufgaben verbleibt ein verteilbares Aufkommen von 555,3 Millionen Euro in 2023 bzw. 577,4 Millionen Euro in 2024, das sich Diözesanhaushalt und Kirchengemeinden jeweils hälftig teilen. Die Kirchensteuerzuteilung in die Haushalte der Gemeinden und in die Budgets des Bischöflichen Ordinariats wird 2023 mit 3,0 Prozent und im 2024 mit 2,25 Prozent fortgeschrieben.
„Unser Haushaltsplan soll in der derzeitigen besonderen Situation auch stabilisierend wirken“, erklärte Dietmar Krauß, Leiter der Hauptabteilung Finanzen und Vermögen des Bischöflichen Ordinariats. Der verabschiedete Plan trage unter anderem dazu bei, dass die insbesondere durch den Ukraine-Krieg und seine Folgen schon vorhandenen Einschränkungen nicht weiter negativ verstärkt werden.
Familien stärken und Nachhaltigkeit fördern
Schwerpunkte im Haushalt 2023/24 sind unter anderem die Bereiche Familien und Nachhaltigkeit. Seit 2017 sieht der Haushaltsplan deshalb eine diözesane Regelförderung für Familienzentren in mehreren Tranchen vor. Mit dem Beschluss einer 4. Fördertranche für 10 weitere Familienzentren, werden Familien gestärkt. Diese werden ab 2023 mit insgesamt 1,5 Millionen Euro gefördert. Die positiven Erfahrungen mit den bestehenden 55 Familienzentren zeigen deutlich, wie Kirche Familien zur Seite stehen und ihnen helfen kann ihr Leben zu meistern. Familienzentren leisten einen immer wichtigeren Beitrag zur Stärkung der Erziehungs- und Familienkompetenz und bieten einen dauerhaften und verlässlichen Rahmen für die Unterstützung der Familien im Alltag. Auch im Blick auf die Folgen des Ukraine-Kriegs, die massiv steigenden Lebenshaltungskosten und die Energiekrise werden zentrale Anlaufstellen für Familien noch wichtiger. „Hier ist Kirche sichtbar und leistet einen wichtigen Beitrag in die und in der Gesellschaft“, betonte Generalvikar Dr. Clemens Stroppel.
Ebenso stimmte der Diözesanrat mit großer Mehrheit der Aufstockung des seit 2007 bestehenden Nachhaltigkeitsfonds für Gebäude in Trägerschaft von (Gesamt-) Kirchengemeinden zu. Durch die geplante neue „grüne“ Bischöfliche Bauordnung sowie der Fortschreibung weiterer Fördertöpfe für ein Klimaschutzkonzept werden nachhaltigkeitsfördernde Maßnahmen deutlich gestärkt.
Überschüsse 2021 fließen in Altersversorgung und Flüchtlingsfonds
Das Gremium stellte die Jahresrechnung 2021 mit einem Überschuss von 22,6 Millionen Euro fest. Davon fließen 16,6 Millionen Euro jeweils hälftig in die Rücklage für die Altersversorgung der Beamten sowie der Angestellten. „Damit leisten wir einen weiteren Beitrag zur Absicherung der Altersvorsorge einerseits und zur Entlastung des Haushalts andererseits. In Zeiten, in denen wir noch Haushaltsüberschüsse erzielen können, sollten wir möglichst viel tun, um zukünftige Haushalte zu entlasten, zu Gunsten der pastoralen und diakonischen Aktivitäten“, erklärte Generalvikar Stroppel. Bereits in der Maisitzung hatte der Diözesanrat insgesamt 6 Millionen Euro als Vorabverwendung aus dem Jahresüberschuss 2021 für die weltkirchliche und die diözesane Flüchtlingshilfe zur Verfügung gestellt.
Zusatzeinnahmen aus Energiepreispauschale fließen in Unterstützungsfonds
Die aus der Energiepreispauschale 2022 zusätzlichen Steuereinnahmen fließen vollständig in einen Unterstützungsfonds ein. „Wir wollen diese zusätzliche Kirchensteuer nicht für den Haushalt unserer Diözese nutzen, sondern ganz gezielt einen wirksamen Beitrag zur Verhinderung neuer Armutslagen in Baden-Württemberg leisten“, betonte Generalvikar Stroppel. Die Zusatzeinnahmen in Höhe von 5,3 Millionen Euro sollen Menschen helfen, die durch die hohen Energiepreise in finanzielle Schwierigkeiten geraten und keinen unmittelbaren Anspruch auf staatliche Unterstützung haben. Von diesen 5,3 Millionen Euro fließen 400 000 Euro in die Einzelfallhilfe über die Tafeln und den Energiesparcheck, 4,9 Millionen Euro, werden für die Direkthilfe für einkommensschwache Haushalte zur Verfügung gestellt. Die Auszahlung der Gelder soll über den Diözesancaritasverband erfolgen. „Mit ihren flächendeckenden Beratungsangeboten ist die Caritas im Land nahe an den Menschen und kann direkt und unkompliziert helfen,“ so Generalvikar Stroppel weiter.
Ökumenisches Netzwerk Klimagerechtigkeit
Neben Kirchensteuerthemen haben die Rätinnen und Räte den Beitritt des Diözesanrats zum Ökumenischen Netzwerk Klimagerechtigkeit (ÖNK) beschlossen. Damit verbunden ist das Ziel die festgelegten Klima- und Nachhaltigkeitsstrategien und Aktivitäten der Diözese Rottenburg-Stuttgart für die Bewahrung der Schöpfung breiter zu kommunizieren und mit Mitgliedern dieses Netzwerkes an einer schöpfungsfreundlichen Kirche mitzuwirken. Der Fokus des offenen Netzwerks liegt auf der Umsetzung einer entwicklungs- und umweltpolitischen Perspektive mit theologisch-christlicher Fundierung zur Klimagerechtigkeit.
Synodaler Weg
Ein weiteres wichtiges Thema, war der Synodale Weg. Dazu berichtete Weihbischof Matthäus Karrer in Vertretung von Bischof Dr. Gebhard Fürst über den aktuellen Stand sowie über die weiteren Planungen. Im Handlungstext „Synodalität nachhaltig stärken“ (Forum I Macht und Gewaltenteilung), geht es darum, die Idee des Synodalen Weges weiter fortzuschreiben. Viele der vorbereiteten Texte und Stellungnahmen können aus zeitlichen Gründen in der letzten Synodalversammlung nicht mehr behandelt werden. Deshalb wurde ein Synodaler Ausschuss gegründet, dessen Mitglieder – bestehend aus 27 Diözesanbischöfen, 27 Mitgliedern des ZdKs (Zentralkomitee deutscher Katholiken) und weiteren 20 Dazugewählten – drei Jahre Zeit haben, einen Rahmen und Schwerpunkte zu erarbeiten, wie die synodale Arbeit im nationalen Bereich weitergehen kann. Im Rahmen der Märzsitzung 2023 des Diözesanrats soll die geplante Reformagenda, wie die Umsetzung des Synodalen Weges in der Diözese Rottenburg-Stuttgart umgesetzt werden kann, vorgestellt und ausführlich beraten werden. Zudem ist eine Tagung am 12. und 13. Juli 2023 geplant, die sich mit praktischen Konsequenzen des Synodalen Weges in der Diözese Rottenburg-Stuttgart befassen wird. „Nach der abschließenden Synodalversammlung im März 2023 geht es vor allem darum, alles was in der Hoheit der Diözese umgesetzt werden kann, umgehend in die pastorale Arbeit einfließen zu lassen und gleichzeitig die weltkirchlichen Reformanliegen in der Weltsynode klar und deutlich zu vertreten“, erklärte Weihbischof Matthäus Karrer.
Ausblick
„In den nächsten Jahren gelte es wachsam die Entwicklungen wahrzunehmen und aktiv zu gestalten“, so Dietmar Krauß, Leiter der Hauptabteilung Finanzen und Vermögen. Dabei nähre das bisher Erreichte die Zuversicht, dass auch die Herausforderungen der Zukunft im gemeinsamen Miteinander bewältigt werden können.
„Gerade im Hinblick auf die zu erwartenden Herausforderungen, gilt es, eine mittel- bis langfristige Finanzstrategie zu entwickeln, mit der Blickrichtung Konsolidierung für eine „wetterfeste Zukunft“. Dem Leitspruch folgend ‚Wandel und Entwicklung ermöglichen und Stabilität für die Zukunft gestalten‘,“ betonte der Finanzausschussvorsitzende Werner Krahl. Diese Strategie werde im haushaltsfreien Jahr 2023 vorbereitet und anschließend in den Gremien abgestimmt und auf den Weg gebracht. Das bedeutet konkret, 2023 startet die Konzeptionsphase und ab 2024 bis 2028 erfolgt die Realisierungsphase, sprich die Umsetzungsphase in den jeweiligen Doppelhaushalten 2025/26 und 2027/28.
Dank an Kirchensteuerzahler
„Bei allem, was uns an unserer Kirche zweifeln oder verzweifeln lässt, sollten wir im Blick behalten, welchen Auftrag diese Kirche hat. Sie soll die Freude am Glauben an Gott wecken und erhalten. Für unser Wirken als Christinnen und Christen bildet die Kirchensteuer eine wichtige Grundlage“, betonte Diözesanratssprecher Johannes Warmbrunn und dankte allen Kirchensteuerzahlern und Spendern in der Diözese.
Erstellt von Ines Szuck,
Referentin Öffentlichkeitsarbeit in der Geschäftsstelle des Diözesanrats
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