Die Ehe zwischen zwei Christen ist für die katholische Kirche unauflöslich – allerdings nur dann, wenn sie auch nach kirchlichen Maßstäben geschlossen wurde. Dies zu prüfen, ist Sache des
Bischöflichen Offizialats Rottenburg, des kirchlichen Ehegerichts der Diözese Rottenburg-Stuttgart. Das Offizialat prüft, ob eine Ehe kirchlich ungültig geschlossen wurde, ob also bei der Heirat gar keine unauflösliche Ehe zustande kam. In solchen Fällen ist eine erneute Eheschließung möglich. Friedolf Lappen ist Eherichter am Bischöflichen Offizialat und berät in einem kostenlosen und unverbindlichen persönlichen Informations- und Beratungsgespräch. Bei Interesse vereinbaren Sie bitte vorab telefonisch einen Termin. Alle Informationen finden Sie im Flyer.